Je nach Abrechnungsmethode gelten für Sie folgende Infos:
Bitte beachten Sie: Die mit uns getroffene Honorarvereinbarung bleibt auch dann gültig, wenn eine Erstattung durch Ihre Erstattungsstellen nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet wird. Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung stets sofort fällig,
unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch Ihre Erstattungsstelle.
Sie haben kein Rezept? Dann können Sie trotzdem gerne zu uns kommen. Als Physiotherapeut mit der Zusatzbezeichnung „Heilpraktiker (Physiotherapie)“ können Sie meine Leistungen jederzeit im Direktzugang ohne vorherigen Arztbesuch in Anspruch nehmen.
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen.